Vertrag
Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung oder Angebotsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben. Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Aufragnehmer. Die Auftragnehmer (Vermittelte Reinigungsfirma) darf die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen. Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesem schriftlich mitgeteilt.
Pflichten (Auftragnehmer vermittelte Reinigungsfirma)
Auftragnehmer verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen vollständig zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen. Die Auftragnehmer haftet ausschliesslich für die mit dem Kundenvereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, haftet nicht die Auftragnehmer. Die Auftragnehmer kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.
Kostenpflichtige Offerte mit Kostenanrechnung bei Auftragserteilung
Mit seiner Anfrage beim Unternehmen erklärt sich der der Kunde einverstanden, dass Auftragnehmer (Partner von Share Systems AG) oder in Stellvertretung Share Systems AG mit dem Kunden Kontakt aufnimmt und dem Kunden eine Offerte gemäss seinen Angaben/Bedürfnisse mit oder ohne Besichtigungstermin erstellt. Eine erhaltene Offerte gilt, wenn der Kunde einen in Auftrag beim Unternehmen gegeben hat und erhalten hat (per Mail, per Post oder per Whatsapp, SMS).
Falls der Kunde die erhaltene Offerte ablehnt, aus welchem Grund auch immer, ist der Kunde einverstanden, die angefallenen Aufwände: Abklärungen und Auswahl, sowie Verfügbarkeit passende Arbeitsmaterialien und Werkzeuge, sowie Mitarbeiter, technische Abklärungen, allfälliger Anfahrtsweg bei Besichtigungstermin, allfälliger Zeitaufwand Besichtigungstermin, telefonische Beratung, sowie die mit der Erstellung der Offerte verbundenen Administrationskosten zu übernehmen. Dabei wird wie folgt unterschieden: Falls ein Besichtigungstermin mit dem Unternehmen stattfand erklärt sich der Kunde bereit die Aufwände mit Pauschal 200 CHF zzgl. mwst zu übernehmen. Die detaillierten Aufwendungen sind in der Rechnung aufgeführt. Falls der Kunde eine Offerte ohne Besichtigungstermin erhalten hat erklärt der Kunde sich bereit die Aufwände mit Pauschal 120 CHF zzgl. mwst zu übernehmen. Die detaillierten Aufwendungen sind in der Rechnung aufgeführt. Zusätzliche Mahngebühren vorbehalten, diese finden Sie unter Punkt Zahlungsverzug. Diese Aufwände sind nur auf eine erhaltene und abgelehnte Offerte begrenzt d.h. falls der Kunde mehrere Offerten erhalten hat und ablehnt fallen die Kosten nur einmal an. Falls der Kunde sich nachträglich für den Auftrag entscheiden, werden dem Kunden selbstverständlich die Kosten erlassen/storniert oder an den Auftrag angerechnet. Für die Rechnungstellung der Kostenpflichtigen Offerte wird die Forderung an die Share Systems AG abgetreten.
Frist abgelehnte Offerte
Wenn nach einem Monat / 30 Tage nach Zustellung der Offerte keine Auftragsbestätigung vom Kunden erfolgt, wird die Offerte als stillschweigend abgelehnt betrachtet.
Zahlungsverzug
Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum die Rechnung nicht vollumfänglich bezahlt, fällt er ohne weiteres in Verzug. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die der Share Systems AG durch den Zahlungsverzug entstehen. Die Share Systems AG kann jederzeit Dritte (Inkassopartner Intrum AG) für das Inkasso beiziehen. Der Kunde hat hierfür dem beigezogenen Dritten direkt Mindestgebühren zu bezahlen und ihm darüber hinaus dessen individuellen Aufwände und Auslagen zu entschädigen, die für das Inkasso notwendig sind. Die Bearbeitungskosten betragen Pauschal 50 CHF zzgl. mwst bei Übergabe der Forderung an den Inkassodienstleister. Kommen Sie trotz Mahnung(en) Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, wird die Forderung im Inkasso weiterbearbeitet, was mit weiteren Kosten gemäss www.fairpay.ch verbunden ist.
Pflichten Vertragspartner
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch die Auftragnehmer, haftet der Vertragspartner für die Nichteinhaltung des Vertrages. Die Auftragnehmer ist in diesem Fall in der Lage eine entsprechende Aufwandsentschädigung der bisher angefallenen Kosten zu verrechnen. Sollte durch die Leistungserbringung von der Auftragnehmer in irgendeiner Weise geltendes Rechtverletzt werden, oder sich für den Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner.
Gewährleistung
Die durch die Auftragnehmer erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach 6 Stunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden. Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung werden von der Auftragnehmer entweder durch gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund der Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt. Die Gewährleistungspflicht von der Auftragnehmer entfällt, wenn der Vertragspartner die von der Auftragnehmer erbrachte Leistung inkl. mögliche gelieferte Ware, verändert, umgestaltet oder kaputt macht.
Verrechnung der Leistung
Die von der Auftragnehmer erbrachten Leistungen sind entsprechend der im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen netto zu bezahlen. Mögliche Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die dem Vertragspartner mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind entsprechend der Vertragsbedingungen möglich.
Haftung
Share Systems AG haftet nicht für allfällige Schadenersatzansprüche oder Unmöglichkeit der Leistung. Share Systems AG ist nicht als Reinigungsfirma tätig. Die Reinigung wird von der jeweiligen Reinigungsfirma ausgeführt nach Ihrer Haftung. Die jeweilige ausführende Reinigungsfirma finden sie auf der Offerte.
Kündigung vom Vertrag Kunde
Bei Stornierung von bereits erteiltem Auftrag (Umzüge, Umzugsreinigungen, Reinigungen, Baureinigungen) behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Rechnung von 50% der Vereinbarten Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Bei einer Stornierung 10 Tage vor Auftragsbeginn behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Rechnung von 100% der Vereinbarten Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
Gerichtsstand
Vertragliche Differenzen, welche sich aus dem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen Gespräch zwischen den Vertragspartnern geregelt. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnisergebenen Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteienkommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden.